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Mitglied werden Tierschutzverein Vinschgau | Mitgliedschaft Tierschutzverein Vinschgau, Tieren helfen

Mitgliedschaft

Als Mitglieder können all jene aufgenommen werden, welche die Ziele des Vereins bejahen und bereit sind, zu deren Verwirklichung beizutragen. Die Aufnahme wird vom Ausschuss bestätigt. Voraussetzungen für den Erwerb der Mitgliedschaft sind das schriftliche Ansuchen um Aufnahme und die Entrichtung des vom Ausschuss festgelegten Mitgliedsbeitrages. Minderjährige benötigen die schriftliche Zustimmung eines Erziehungsberechtigten. Verweigert der Verein eine Mitgliedschaft, muss die diesbezügliche Entscheidung begründet werden. Alle Mitglieder üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus.

 

Alle Mitglieder, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, haben das Recht durch Stimmabgabe an der Wahl teilzunehmen (aktives Wahlrecht). Alle Mitglieder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, haben das Recht gewählt zu werden (passives Wahlrecht). Eine Übertragung des Stimmrechtes ist nicht zulässig. Alle Mitglieder haben das Recht auf Abstimmung und können sämtliche Leistungen des Vereins in Anspruch nehmen.

Die Mitglieder haben die Pflicht im Sinne der Statuten und der Geschäftsordnung zu handeln und den Mitgliedsbeitrag zu entrichten. Der Mitgliedsbeitrag ist innerhalb April eines Jahres zu entrichten.

Eine Mitgliedschaft kann durch Austritt, Ausschluss oder  Ableben erlöschen. Der Ausschluss kann vom Ausschuss beschlossen werden, wenn ein Mitglied mit den Zielen des Vereins nicht einverstanden ist oder dagegen arbeitet. Der Ausschluss kann von Ausschuss beschlossen werden, wenn ein Mitglied den Mitgliedsbeitrag bis zum Ende eines Tätigkeitsjahres nicht entrichtet. Gegen den Beschluss, mit welchem der Ausschluss ausgesprochen wird, kann das Mitglied Einspruch bei der Vollversammlung erheben.

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